Hallo XXX, Leider steht bei dir immer noch der Mitgliedsbeitrag für 2021 aus. Du hast unsere Zahlungsaufforderungen vom 29.05.2021 und 08.10.2021 ignoriert. Basierend auf unserer Satzung[1] Paragraph 7 Absatz (e), der besagt Ein Mitglied kann ausgeschlossen werden, wenn es [...] ein halbes Jahr mit der Zahlung der Mitgliedsbeiträge im Rückstand ist. [...] haben wir beschlossen deine Mitgliedschaft hiermit zu beenden. Du bist natürlich weiterhin in unserem Kreis willkommen und kannst jederzeit wieder eintreten[2]. Bitte habe Verständnis dafür, dass wir in diesem Fall auf das SEPA Einzugsverfahren bestehen. Mit freundlichen Grüßen, UUGRN Vorstand (Stefan, Dominik, Andi) [1]: https://vorstand.uugrn.org/Vereinssatzung.pdf [2]: https://vorstand.uugrn.org/Aufnahmeantrag.pdf